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BayObLG, Beschluss vom 15.10.1999 – 3Z BR 239/99

GmbHG § 51a, BGB § 242Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
BGB
BGB § 242

1. Auch einem GmbH-Gesellschafter, der sich zum Ausscheiden aus der Gesellschaft verpflichtet hat, kann die Einsicht in einen aufgestellten Jahresabschluß nebst Lagebericht nicht verweigert werden.

2. Zum Rechtsmißbrauch bei einem Informationsverlangen.

Schlagworte: Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte, Beteiligungsübertragung auf den Gesellschafter, Einschränkung, Gesellschaftsvertragliches Kündigungsrecht, Informationsrechte des ausscheidenden Gesellschafters, Kein automatischer Übergang der Geschäftsanteile auf die Gesellschaft, Kündigungsbedingte Einziehung der Geschäftsanteils, Rechtsfolgen der Kündigung für den ausscheidenden Gesellschafter, Übertragung Geschäftsanteile auf die Gesellschaft, Übertragung Geschäftsanteile auf einen Dritten