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BFH, Urteil vom 14.09.1994 – I R 6/94

§ 8 Abs 3 S 2 KStG 1984, § 27 Abs 1 KStG 1984, § 27 Abs 3 S 2 KStG 1984, § 43 GmbHG

1. Die Behandlung des „Verzichts“ auf die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs durch eine GmbH gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte GewinnausschüttungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gewinnausschüttung
verdeckte Gewinnausschüttung
setzt die Entstehung eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruches voraus, der –ohne den Verzicht– nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung zu aktivieren wäre.

2. Die Übernahme von Risikogeschäften löst auch im Verlustfall bei einer Zweimann-GmbH keinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Geschäftsführer aus, wenn die Gesellschafter dem Abschluß des Risikogeschäftes zugestimmt hatten.

3. Die bloße Nichtgeltendmachung eines Anspruchs der GmbH gegen ihren Gesellschafter begründet solange keinen Abfluß i.S. des § 27 Abs.1 KStG 1984, als der Anspruch zivilrechtlich fortbesteht und durchgesetzt werden kann.

Schlagworte: Entlastung durch Weisungen, Haftung nach § 43 GmbHG, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Weisung der Gesellschafter