§ 1 Abs 1 Nr 2 ErbStG 1991, § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1991, § 3 Nr 2 GrEStG 1983, § 58 Nr 2 AO
Überträgt ein Gesellschafter aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses ein Grundstück auf eine Kapitalgesellschaft, handelt es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang und nicht um eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die zur Grunderwerbsteuerfreiheit nach § 3 Nr. 2 GrEStG führt.
Schlagworte: Erbschaft- und Schenkungsteuer, Freigiebige Zuwendung, Schenkung, Schenkungsteuer