Einträge nach Montat filtern

BFH, Urteil vom 21. Oktober 2014 – I R 1/13

§ 2 Nr 1 UmwG, § 4 Abs 1 UmwStG 1995, § 4 Abs 2 S 2 UmwStG 1995, § 10d EStG 1997, § 40 Abs 2 FGO

Nach einer Verschmelzung einer GmbH auf eine Personengesellschaft sind weder die übertragende noch die aufnehmende Gesellschaft (als „Drittbetroffene“) dadurch beschwert, dass das Finanzamt im Rahmen der Schlussbesteuerung der GmbH einen aus deren Sicht zu hohen Verlustabzug zur Körperschaftsteuer festgestellt hat (hier: aufgrund Nichtanerkennung eines aktivierten selbst geschaffenen Firmenwerts).

Schlagworte: Verlustabzug, Verschmelzung