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BGH, Beschluss vom 12. Januar 1998 – II ZR 378/96

§ 125 BGB, § 126 BGB, § 765 BGB, §§ 765ff BGB

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 20. November 1996 wird nicht angenommen.

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.

Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 ZPO).

Streitwert: 81.417,18 DM.

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