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BGH, Beschluss vom 14. Mai 1990 – AnwZ (B) 4/90

GG Artt. 12, 20; BRAO §§ 3, 43, 76, 177

Die Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen durch die Rechtsanwaltskammern ist unzulässig, weil hierfür eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage erforderlich ist und diese derzeit fehlt.

 

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