FamFG § 58 Abs. 1, §§ 59, 380 Abs. 5, § 393 Abs. 3 Satz 2, § 395 Abs. 3, § 398; AktG § 242Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
AktG
AktG § 242
Abs. 2 Satz 1, § 249
Einem Aktionär, der beim Registergericht die Löschung eines länger als drei Jahre im Handelsregister eingetragenen Beschlusses der Hauptversammlung als nichtig angeregt hat, steht gegen den die Anregung zurückweisenden Beschluss des Registergerichts kein Rechtsmittel zu.
Schlagworte: Heilung von Nichtigkeitsgründen nach § 242 AktG analog