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BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2007 – II ZR 236/06

BetrAVG § 17 I 2; GmbHG § 64 I; BGB § 626Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
BGB
BGB § 626

a) Der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers kann wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht fristlos gekündigt werden. Wie sich diese Kündigung auf eine erteilte Versorgungszusage auswirkt, ist eine Frage der konkreten Gestaltung im Einzelfall.

b) Der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH fällt nicht in den Anwendungsbereich des BetrAVG, es sei denn, es wäre ihm ein ihn besser stellendes Versprechen gegeben worden.

c) Für die Feststellung der Insolvenzreife hat die Handelsbilanz indizielle Bedeutung.

Schlagworte: Anstellungsvertrag, Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages, Beendigung des Dienstverhältnisses, BetrAVG, Bezüge des Geschäftsführers, Einzelne arbeitsrechtliche Normen, Erkennbarkeit der Insolvenzreife, Grundsätzlich keine Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften, Kündigungsgrund, Privatautonome Gestaltungsfreiheit, Rechtliche Einordnung des Anstellungsvertrags, Tatsachen, Vergütung der Geschäftsführer, Verletzung der Insolvenzantragspflicht, Versorgungszusage