Einträge nach Montat filtern

BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2000 – II ZR 171/99

GmbHG § 35; BGB § 626Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
BGB
BGB § 626

Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung des (auslaufenden) Dienstvertrages des Geschäftsführers kann fehlen, wenn es der Gesellschaft unter Berücksichtigung ihres eigenen rechtswidrigen Verhaltens nicht unzumutbar ist, das Dienstverhältnis mit ihm bis zum Ablauf der verbleibenden Zeit fortzusetzen.

Schlagworte: Anstellungsvertrag, Geschäftsführer, Interessenabwägung, Kündigung, Wichtiger Grund