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BGH, Beschluss vom 21. März 1988 – II ZB 69/87

§ 50 Abs 3 HGB, § 53 HGB, § 13 HGB, § 13a HGB

Die auf den Betrieb einer oder mehrerer Zweigniederlassungen beschränkte Prokura ist im Handelsregister der Zweigniederlassung ohne einen Zusatz einzutragen, der diese Beschränkung ausdrücklich vermerkt.

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