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BGH, Beschluß vom 6. November 1986 – V ZB 8/86

HGB § HGB § 48; GmbHG § GMBHG § 35

Prokura kann auch in der Weise erteilt werden, daß der Prokurist berechtigt ist, die GmbH in Gemeinschaft mit einem gesamtvertretungsbefugten Geschäftsführer zu vertreten.

Schlagworte: Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten, Gesamt- oder Einzelvertretungsbefugnis, Prokura, Prokurist, Vertretungsbefugnis