HGB § HGB § 48; GmbHG § GMBHG § 35
Prokura kann auch in der Weise erteilt werden, daß der Prokurist berechtigt ist, die GmbH in Gemeinschaft mit einem gesamtvertretungsbefugten Geschäftsführer zu vertreten.
Schlagworte: Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten, Gesamt- oder Einzelvertretungsbefugnis, Prokura, Prokurist, Vertretungsbefugnis