Einträge nach Montat filtern

BGH, Beschluss vom 6. November 2013 – XII ZB 22/13

VersAusglG § 2

Ein betrieblich erworbenes Anrecht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, das noch vor dem Ende der Ehezeit in eine private Kapitalversicherung umgewandelt wird, ist insgesamt nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen.

Schlagworte: Geschäftsführer, Gesellschafter, Kapitalversicherung, Versorgungsausgleich