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BGH, Urteil vom 3. November 1975 – II ZR 87/74

HGB § 122

Das Entnahmerecht für ein Geschäftsjahr erlischt mit der Feststellung des JahresabschlussesBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Feststellung
Feststellung des Jahresabschlusses
des folgenden Geschäftsjahres.

Schlagworte: Feststellung, Gewinnentnahmen, Jahresabschluss