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BGH, Urteil vom 7. Juli 2008 – II ZR 151/07

HGB §§ 119, 161

Die Feststellung des JahresabschlussesBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Feststellung
Feststellung des Jahresabschlusses
einer Personengesellschaft ist als den Gesellschaftern obliegende Angelegenheit der laufenden Verwaltung regelmäßig von einer allgemeinen Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag gedeckt. Die Übertragung der Kompetenz zur Aufstellung des Jahresabschlusses und gleichzeitigen Entscheidung über die Thesaurierung und deren Ausmaß auf den geschäftsführenden mehrheitlich beteiligten Komplementär ist rechtlich unbedenklich. Die Festlegung der konkreten Thesaurierung unterliegt nur der Treupflichtenkontrolle (Fortführung BGH, Urteil vom 15. Januar 2007 – II ZR 245/05, BGHZ 170, 283 – OTTO).

Schlagworte: Feststellung, Jahresabschluss, Laufende Verwaltung, Mehrheitsklausel, Thesaurierung, Treuepflichtenkontrolle