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BGH, Urteil vom 08. Februar 1988 – II ZR 159/87

§ 112 AktG

Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschaft gemäß AktG § 112Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
AktG
AktG § 112
auch dann, wenn das Organverhältnis durch Zeitablauf erlischt, bevor der Rechtsstreit über die Wirksamkeit des Widerrufs der Bestellung zum Vorstandsmitglied rechtshängig geworden ist

Schlagworte: Aktiengesellschaft vertreten durch den Aufsichtsrat, Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder, Vorstandsmitglieder im Amt, Wer kann Ansprüche gegen den Vorstand aus dessen Innenhaftung geltend machen?