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BGH, Urteil vom 1. Dezember 1954 – II ZR 285/53

GmbHG §§ 15, 48

a) Bedarf die Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH an Nichtgesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag der Genehmigung der Gesellschafterversammlung, so ist die Ausfertigung der Genehmigungsurkunde durch den Geschäftsführer dann keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Genehmigung, wenn der Genehmigungsbeschluss einstimmig gefasst worden ist.

b) Dies gilt auch bei schriftlicher Abstimmung (§ 48 Abs. 2 GmbHG), wenn an der Eindeutigkeit und Endgültigkeit der Willenskundgebung der Gesellschafter kein Zweifel besteht.

Schlagworte: Abtretung, Anteilsübertragung, Eingetragener Scheingesellschafter, Erteilung der Genehmigung, Geschäftsanteil, Gesellschafterbeschluss, Gesellschafterversammlung, Satzungsändernder Beschluss, Vinkulierung