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BGH, Urteil vom 11. Juli 1960 – II ZR 254/58

§ 67 VVG

Bei der Personen-Kautionsversicherung geht auch ohne eine besondere Vereinbarung die Ersatzforderung des Versicherten gegen den Versicherungsnehmer auf den Versicherer über, soweit dieser den Versicherten entschädigt hat.

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