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BGH, Urteil vom 11. Oktober 1982 – II ZR 125/81

BGB § 716

Der Innengesellschafter eines Metageschäfts hat ein Recht auf Auskunft und Einsicht in die Bücher und Papiere über die gemeinschaftlichen Projekte durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen.

Schlagworte: Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte