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BGH, Urteil vom 12. Mai 1997 – II ZR 50/96

Ist das Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft nach deren Umwandlung in eine GmbH zum Geschäftsführer bestellt und ist bis zu seiner Abberufung durchgehend nach dem seinerzeit mit der Aktiengesellschaft geschlossenen schriftlichen Anstellungsvertrag verfahren worden, dann gelten dessen Regeln auch für das spätere Dienstverhältnis mit der GmbH.

Schlagworte: Anstellungsvertrag, Gesamtrechtsnachfolge, Umwandlung