HGB §§ 119, 161; AktG § 246Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
AktG
AktG § 246
Die Bestimmung im Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft, dass Beschlussmängel binnen einer zweiwöchigen „Ausschlussfrist“ geltend zu machen sind, greift unzulässig in das unverzichtbare Recht des Gesellschafters ein, rechtswidrige Beschlüsse der Gesellschafterversammlung gerichtlich angreifen zu können. An Stelle der zu kurzen gilt eine angemessene Frist, die jedenfalls die als Leitbild heranzuziehende Monatsfrist des AktG § 246Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
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nicht unterschreiten darf.
Schlagworte: Anfechtungsfrist, Beschlussmängel, Klagefrist, Personengesellschaft