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BGH, Urteil vom 14. März 2005 – II ZR 5/03

§ 11 Abs 2 GmbHG, Art 43 EG, Art 48 EG

a) Die Haftung des GeschäftsführersBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Haftung
Haftung des Geschäftsführers
für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten einer gemäß Companies Act 1985 in England gegründeten private limited company mit tatsächlichem Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach dem am Ort ihrer Gründung geltenden Recht.

b) Der Niederlassungsfreiheit (Art. 43, 48 EG) steht entgegen, den Geschäftsführer einer solchen englischen private limited company mit Verwaltungssitz in Deutschland wegen fehlender Eintragung in einem deutschen Handelsregister der persönlichen Handelndenhaftung analog § 11 Abs. 2 GmbHG für deren rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten zu unterwerfen.

 
 

Schlagworte: Anwendungsbereich, ausländische Kapitalgesellschaft, Geschäftsführer, Haftung bei im Ausland gegründeter Gesellschaft, Haftung nach § 43 GmbHG, Innenhaftung