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BGH, Urteil vom 15. April 1991 – II ZR 214/89

GmbHG § 35

Der Geschäftsführer einer GmbH, der durch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gebunden und während der Karenzzeit arbeitslos ist, muss sich das erhaltene Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung anrechnen lassen, falls die GmbH nach AFG § 128a verpflichtet ist, der Bundesanstalt für Arbeit das Arbeitslosengeld zu erstatten.

Schlagworte: Geschäftsführer, Karenzentschädigung, Nachvertraglich, Wettbewerbsverbot