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BGH, Urteil vom 16. Juli 2001 – II ZB 23/00

BGB § 705; HGB §§ 106, 162

a) Die (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen RechtsBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
kann Kommanditistin einer Kommanditgesellschaft sein.

b) In einem solchen Falle sind neben der Gesellschaft bürgerlichen RechtsBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
als solcher auch die ihr zum Zeitpunkt ihres Beitritts zu der Kommanditgesellschaft angehörenden Gesellschafter mit Namen, Geburtstag und Wohnort (entspr. § 106 Abs. 2 BGB) zur Eintragung in das HandelsregisterBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Eintragung
Eintragung in das Handelsregister
Handelsregister
anzumelden; entsprechendes gilt für jeden späteren Wechsel in der Zusammensetzung der Gesellschafter bürgerlichen Rechts.

Schlagworte: Anmeldung, BGB-Gesellschaft, GbR, Gesellschafter, Gesellschafterwechsel, Handelsregister, Kommanditgesellschaft, Kommanditist, Personengesellschaft