Einträge nach Montat filtern

BGH, Urteil vom 16. Juni 1955 – II ZR 300/53

§ 13 GenG

Eine Genossenschaft haftet für vor ihrer Eintragung nach Errichtung des Statuts eingegangene Verbindlichkeiten im allgemeinen nur, wenn und soweit sie das Geschäft genehmigt.

Schlagworte: