§ 46 Nr 5 GmbHG, § 35 GmbHG
Die Entscheidung über eine Änderung des Dienstvertrages eines Geschäftsführers fällt in den Aufgabenbereich der Mitgeschäftsführer.
Schlagworte: Bestellung und Abberufung Anstellung und Kündigung, Funktion und Stellung des Geschäftsführers, Übergeordnete Kompetenz der Gesellschafterversammlung, Zuständigkeit der Gesellschafter