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BGH, Urteil vom 18. Juli 2011 − AnwZ (Brfg) 18/10

GmbHG § 1; HGB §§ 1, 2, 105, 161; BRAO §§ 1, 2; GG Artt. 3, 12

a) Der Beruf des Rechtsanwalts stellt kein Handelsgewerbe dar und kann daher nicht in der Rechtsform der GmbH & Co. KGBitte wählen Sie ein Schlagwort:
GmbH
GmbH & Co. KG
GmbH & Co. KG
KG
ausgeübt werden.

b) Die Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KGBitte wählen Sie ein Schlagwort:
GmbH
GmbH & Co. KG
GmbH & Co. KG
KG
scheitert daran, dass zur Bestimmung des Wesens der KG an den Betrieb eines Handelsgewerbes angeknüpft wird.

c) Auch das Gebot der funktionalen Interpretation von gleichen Begriffen in verschiedenen Gesetzen zwingt nicht zur Zulassung der Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG.

d) Ein verfassungsverbürgtes Recht, einen Beruf in jedweder Rechtsform betreiben zu dürfen, besteht auch unter den Gesichtspunkten der Berufsausübungsfreiheit nicht.

Schlagworte: GmbH & Co. KG, Handelsgeschäft, Inhaber Handelsgewerbe, Kommanditgesellschaft