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BGH, Urteil vom 20. Februar 1989 – II ZR 167/88

Tiefbau

§ 30 GmbHG, § 16 Abs 4 AktG, § 17 Abs 1 AktG, § 18 Abs 1 S 3 AktG, § 302 Abs 1 AktG vom 19.12.1985

a) Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beteiligung, die das Vorstandsmitglied eines Bankunternehmens an einem Schuldnerunternehmen hält, der Bank als Treugeberin zuzurechnen ist.

b) Eine abhängige GmbH hat gegen das herrschende Unternehmen in entsprechender Anwendung des AktG § 302Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
AktG
AktG § 302
einen Anspruch auf Verlustausgleich, wenn dieses die Geschäfte der GmbH im finanziellen Bereich dauernd und umfassend geführt hat und nicht dartun und beweisen kann, daß die entstandenen Verluste nicht auf der Geschäftsführung beruhen.

Schlagworte: Dritte als Leistungsempfänger, Empfänger der Leistung, Leistung an Dritte, Strohmann, Treuhänder