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BGH, Urteil vom 20. Mai 1997 – II ZB 9/96

AktG §§ 305, 306

Der Abfindungsanspruch der außenstehenden Aktionäre (§ 305 Abs. 1 AktG) besteht auch dann fort, wenn der Unternehmensvertrag während des Spruchstellenverfahrens beendet wird.

Schlagworte: Abfindung, Aktienrecht, Aktionär, Konzernrecht, Spruchverfahren, Unternehmensvertrag