HGB § 161, 166
a) Zur Frage der Befugnis des Mitglieds eines bei einer Kommanditgesellschaft gesellschaftsvertraglich begründeten Verwaltungsrats, dessen Informationsrechte gegenüber der Geschäftsführung selbständig geltend zu machen.
b) Lässt sich ein bestimmter Informationsanspruch gegen die geschäftsführenden Gesellschafter nicht aus dem Mitgliedschaftsrecht des Kommanditisten herleiten, dann kann dieser auch nicht auf dem Wege über die actio pro socio verlangen, dass die Information der Gesellschaft erteilt wird.
Schlagworte: actio pro socio, Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte, Gesellschafterklage, Kommanditist