Einträge nach Montat filtern

BGH, Urteil vom 24. Juli 2000 – II ZR 320/98

BGB § 723

Bei der Gesamtbetrachtung, die anzustellen ist, wenn die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft in Frage steht, kommt es in erster Linie auf die vor der Kündigungserklärung liegenden Ereignisse an; spätere Vorgänge haben allenfalls indizielle Bedeutung.

Schlagworte: Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Kündigung, Nachschieben von Gründen, Wichtiger Grund