BGB § 723
Bei der Gesamtbetrachtung, die anzustellen ist, wenn die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft in Frage steht, kommt es in erster Linie auf die vor der Kündigungserklärung liegenden Ereignisse an; spätere Vorgänge haben allenfalls indizielle Bedeutung.
Schlagworte: Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Kündigung, Nachschieben von Gründen, Wichtiger Grund