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BGH, Urteil vom 28. Januar 1991 – II ZR 20/90

Der Feststellungsbeschluss einer Personengesellschaft, der wegen formeller oder materieller Mängel – etwa wegen Verstoß gegen gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Bilanzierungsvorschriften – fehlerhaft ist, ist nichtig. Der die Unwirksamkeit rügende Gesellschafter muss Feststellungsklage gegen die Mitgesellschafter erheben.

Schlagworte: Allgemeine Feststellungsklage, Bilanzierungsvorschriften, Feststellungsbeschluss, Personengesellschaft