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BGH, Urteil vom 28. Januar 2002 – II ZR 239/00

BGB § 723

a) Zur Frage der Kündigung einer zweigliedrigen Sozietät aus wichtigem Grund.

b) Ein Personengesellschaftsverhältnis kann gekündigt werden, wenn dem kündigenden Gesellschafter nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Gesellschaft nicht mehr zugemutet werden kann, wobei alle Einzelumstände des Falles – u.a. der Zweck und die Struktur der GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Struktur der Gesellschaft
, ihre Dauer, die Intensität der persönlichen Zusammenarbeit und der bis zur ordentlichen Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses verbleibende Zeitraum – in eine Gesamtabwägung einzubeziehen sind (BGH, Urteil vom 10. Juni 1996 – II ZR 102/95, WM 1996, 1452 m. w. N.).

Schlagworte: Austritt, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Kündigung, Treuepflicht, Wichtiger Grund