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BGH, Urteil vom 29. Mai 2000 – II ZR 380/98

BGB §§ 611; BetrAVG

Unverfallbare Versorgungsansprüche eines Organmitglieds können nicht durch eine Vertragsklausel entzogen werden, nach welcher der Begünstigte jede Versorgung verliert, wenn er nach Ablauf der Amtsperiode eine Wiederbestellung ablehnt.

Schlagworte: Anstellungsvertrag, Bestellung zum Geschäftsführer, Vergütung