Unverfallbare Versorgungsansprüche eines Organmitglieds können nicht durch eine Vertragsklausel entzogen werden, nach welcher der Begünstigte jede Versorgung verliert, wenn er nach Ablauf der Amtsperiode eine Wiederbestellung ablehnt.
Schlagworte: Anstellungsvertrag, Bestellung zum Geschäftsführer, Vergütung