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BGH, Urteil vom 3. Mai 1973 II ZR 15/71

§ 38 GenG

Der Aufsichtsrat einer Genossenschaft ist befugt, ihm wichtig erscheinende Angelegenheiten (wie die Entlassung eines Vorstandsmitglieds in vertragsmäßiger Frist) der Generalversammlung zu unterbreiten.

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