GmbHG §§ 30, 32a
Zur Beendigung der Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung an einem mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstück, sobald der im Wege der Zwangsvollstreckung erlassene Beschlagnahmebeschluss wirksam geworden ist.
Schlagworte: Kapitalerhaltung