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BGH, Urteil vom 7. März 1985 – III ZR 169/83

§ 1025 ZPO, § 1041 Abs 1 Nr 1 Alt 2 ZPO

Ein Schiedsgericht verstößt gegen das Verbot, in eigener Sache richterlich tätig zu werden, wenn es wegen der Weigerung einer Partei einen angeforderten Vergütungsvorschuss an die Schiedsrichter zu zahlen, eine für erheblich gehaltene Beweisaufnahme nicht durchführt und ohne Verwertung des Beweismittels entscheidet.

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