§§ 17, 130 Abs. 2 InsO
Leistet der Schuldner, der mit seinen laufenden steuerlichen Verbindlichkeiten seit mehreren Monaten zunehmend in Rückstand geraten ist, lediglich eine Teilzahlung und bestehen keine konkreten Anhaltspunkte dafür, daß er in Zukunft die fälligen Forderungen alsbald erfüllt, so kennt die Finanzverwaltung in der Regel Umstände, die zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schließen lassen.
Schlagworte: GmbHG § 64 Satz 1, Indizien der Zahlungsunfähigkeit, mehrmonatige verschleppte Lohnzahlungen, mehrmonatige verschleppte Steuerzahlungen, Zahlungen nach Insolvenzreife, Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit