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BGH, Versäumnisurteil vom 20. April 2017 – IX ZR 189/16

InsO § 134 Abs. 1

Die Zahlung einer Kommanditgesellschaft an ihren Kommanditisten, der ein gewinnunabhängiges Zahlungsversprechen im Gesellschaftsvertrag zugrunde liegt, ist nicht schon deswegen unentgeltlich, weil die Zahlung nicht durch Gewinne der Kommanditgesellschaft gedeckt ist.

 

Schlagworte: gewinnunabhängige Ausschüttungen, Schiffsfonds gewinnunabhängige Ausschüttungen