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BVerwG, Urteil vom 19. 01. 2005 – 6 C 10/04

IHKG § 2 IHKG § 2 Absatz I, IHKG § 2 Absatz II, IHKG § 3 IHKG § 3 Absatz II, IHKG § 3 Absatz III, IHKG § 3 Absatz IV; GewStG §§ GEWSTG § 2 GEWSTG § 2 Absatz II, GEWSTG § 9; KStG §§ KSTG § 1 KSTG § 1 Absatz I Nr. 1, KSTG § 8 KSTG § 8 Absatz II

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, die dem Grunde nach der Gewerbesteuerpflicht unterliegt und im Kammerbezirk eine Betriebsstätte hat, ist Mitglied der Industrie- und Handelskammer, auch wenn ihr Unternehmensgegenstand ausschließlich in der Verwaltung eigenen Vermögens besteht.

Schlagworte: IHK-Beitrag