AktG § 20 Abs. 1, § 62 Abs. 1 Satz 1, § 93 Abs. 2, § 147 Abs. 1 Satz 1, § 241 Nr. 3;
BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
BGB
BGB § 823
Abs. 2
Ein Geltendmachungsbeschluss ist nichtig, soweit er Ansprüche gegen Aktionäre we-
gen unberechtigter Dividendenzahlungen aus § 62 Abs. 1 Satz 1 AktG und § 823 Abs.
2 BGB i.V.m. § 20 Abs. 1 AktG erfasst
AktG § 147Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
AktG
AktG § 147
Abs. 2 Satz 1
a) Die Grundsätze über die fehlerhafte Organbestellung sind auf den besonderen
Vertreter anwendbar.
b) Der Vorstand der Aktiengesellschaft kann die fehlerhafte Bestellung eines be-
sonderen Vertreters grundsätzlich nicht durch einseitige Erklärung beenden.
Schlagworte: fehlerhaft bestellter Aufsichtsrat, Fehlerhafte Bestellung eines Geschäftsführers, fehlerhafte Organbestellung