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OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.1964 – 6 U 208/63

Genehmigung Übertragung Geschäftsanteile

§ 15 Abs. 5 GmbHG

Macht die Satzung die Übertragung oder Belastung der Geschäftsanteile von der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter abhängig, so ist in der Regel anzunehmen, daß unentziehbare Mitgliedschaftsrechte begründet werden sollten. Es steht innerhalb der Grenzen der §§ 226, 826 und des § BGB § 242 BGB im freien Ermessen der berechtigten Gesellschafter, ob sie die Zustimmung zur Übertragung oder Belastung eines Geschäftsanteils erteilen oder verweigern wollen.

Schlagworte: Anteilsübertragung, Beschlussgenehmigung, Erteilung der Genehmigung, Genehmigung, Genehmigungserfordernis nach § 15 Abs. 5 GmbHG, GmbH-Geschäftsanteilsübertragung, GmbHG § 15, Kommanditanteilsübertragung, Risiken bei Übertragung von Geschäftsanteilen, Satzungsmäßige Übertragung, Treuepflicht und Zustimmungspflicht, Übertragung, Übertragung der Gesellschafterstellung, Vinkulierung, Vinkulierung der Geschäftsanteile, Zustimmung, Zustimmungserklärungen zur Abtretung vinkulierter Geschäftsanteile