Einträge nach Montat filtern

KG, Beschluss vom 01.02.2012 – 25 W 76/11

GmbHG § 39

1. Der Geschäftsführer ist aufgrund seiner Organstellung dazu verpflichtet, bei dem Handelsregister die aktuelle Geschäftsanschrift der Gesellschaft mitzuteilen. Die Verpflichtung bleibt solange bestehen, wie die Organstellung nicht beendet ist. Dies geschieht durch Amtsniederlegung, die als empfangsbedürftige Willenserklärung erst mit Zugang beim Erklärungsgegner – hier der Gesellschaft – wirksam wird (vgl. zur Amtsniederlegung: OLG FrankfurtBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Frankfurt
GmbHR 2006, 1151). Insbesondere reicht die Erklärung der Amtsniederlegung gegenüber dem Handelsregister nicht aus (vgl. Ulmer/Habersack, GmbHG, 2006, § 38 Rn. 134).

2. Der Anmeldung der AmtsniederlegungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Amtsniederlegung
Anmeldung
Anmeldung der Amtsniederlegung
sind gemäß § 39 Abs. 2 GmbHG die Urkunden über die Beendigung der Vertretungsbefugnis beizufügen (OLG FrankfurtBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Frankfurt
a.a.O., Rn. 9). Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich Zweifel am Zugang der Amtsniederlegung und somit an der materiellen Wirksamkeit ergeben (OLG FrankfurtBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Frankfurt
a.a.O., Rn. 12 m.w.N.). Für das Registerverfahren gelten strenge formale Kriterien, sodass auf den durch § 39 Abs. 2 GmbHG ausdrücklich angeordneten Nachweis für die Amtsniederlegung nicht verzichtet werden kann (OLG FrankfurtBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Frankfurt
a.a.O., Rn. 12). Dieser kann sich aber gegebenenfalls auch auf den Ersatz des Zugangs durch öffentliche ZustellungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
öffentliche Zustellung
Zustellung
nach § 132 Abs. 2 BGB beziehen (vgl. OLG FrankfurtBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Frankfurt
a.a.O., Rn. 12).

3. Die Beendigung des Angestelltenverhältnisses bewirkt nicht per se die Beendigung der Organstellung (Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl. 2010, § 38 Rn. 96).

Schlagworte: Amtsniederlegung, Anmeldung, Anstellungsvertrag, Geschäftsführer, Handelsregister, Kündigung