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KG, Beschluss vom 23.06.2011 − 23 AktG 1/11

AktG § 246aBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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AktG § 246a

Der Antrag einer GmbH auf Freigabe der Eintragung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung (über eine Herabsetzung und Erhöhung des Stammkapitals) ist unzulässig. § 246a AktG findet auf die GmbH keine analoge Anwendung.

Schlagworte: Freigabeverfahren, Freigabeverfahren nach § 246a AktG analog