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KG, Urteil vom 06.02.2006 – 23 U 206/04

§ 34 GmbHG

Der rechtmäßig durch Einziehungsbeschluss ausgeschiedene Gesellschafter einer GmbH hat keine Mitgliedschaftsrechte mehr, auch wenn er das Abfindungsguthaben noch nicht erhalten hat.

Schlagworte: Einziehung des Geschäftsanteils, Erhaltung des Stammkapitals