GewO § 107; BGB § 134
Eine arbeitvertragliche Vereinbarung, wonach ein erheblicher Teil der vereinbarten Vergütung durch die Gewährung von Aktienbezugsrechten erfüllt wird, verstößt gegen § 107 I GewO. Eine derartige Vereinbarung entspricht regelmäßig nicht den Interessen des Arbeitnehmers und kann auch nicht mit der Eigenart des Arbeitsverhältnisses begründet werden.
Schlagworte: Ermessensentscheidung des Vorstands, Rechtlicher Rahmen für Beteiligung von Arbeitnehmern, Umfang der Beteiligung gegenüber Festgehalt