Wendet sich ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft gegen die Kündigung seines auf die Dauer der Vorstandstätigkeit ruhenden Arbeitsverhältnisses, so ist die Klage gemäß § 112 AktG immer dann gegen die Gesellschaft vertreten durch den Aufsichtsrat zu richten, wenn die Kündigungsgründe ihren Ursprung in der früheren Vorstandstätigkeit haben.
Schlagworte: Aktiengesellschaft vertreten durch den Aufsichtsrat, Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder, Vorstandsmitglieder im Amt, Wer kann Ansprüche gegen den Vorstand aus dessen Innenhaftung geltend machen?