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LG Koblenz, Urteil vom 18. Februar 2014 – 1 HK O 109/13, 1 HKO 109/13 

§ 34 GmbHG, § 41 GmbHG, § 738 BGB

Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH vor, dass bei Ausscheiden eines GesellschaftersBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Ausscheiden
Ausscheiden eines Gesellschafters
aus der Gesellschaft sich seine Abfindung nach einer Auseinandersetzungsbilanz berechnet, so ist diese von der Gesellschaft aufzustellen und dem ausgeschiedenen Gesellschafter zu übermitteln.

 

Schlagworte: Abfindung des ausgeschiedenen Gesellschafters, Abfindung zum Verkehrswert, Auseinandersetzungsbilanz, Ausschluss des Gesellschafters, Einziehung des Geschäftsanteils