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LG Konstanz, Beschluss vom 13.02.1998 – 1 HTH 6/97

§ 126 UmwG 1995, § 128 UmwG 1995

§128 UmwG läßt nicht nur eine sog. quotenabweichende Spaltung einer Gesellschaft, sondern auch eine sog. Spaltung zu NullBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Spaltung
Spaltung zu Null
zu, bei der einem oder mehreren Gesellschaftern der übertragenden Gesellschaft kein neuer Anteil gewährt wird.

Schlagworte: nichtverhältniswahrende Spaltung, Spaltung, Spaltung zu Null