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LG München I, Urteil vom 22.05.2015 – 14 HKO 867/14, 14 HK O 867/14

§ 64 GmbHG, § 15a InsO, § 18 InsO

1. Wenn die Gesellschafter einer GmbH im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) die Stellung eines Insolvenzantrages durch den Geschäftsführer nicht genehmigen (vgl. OLG MünchenBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG München
, 21. März 2013, 23 U 3344/12, NZI 2013, 542 ff), kann der Geschäftsführer zur Abwehr seiner Risiken insbesondere aus § 64 GmbH umfassende Haftungsfreistellung verlangen.

2. In diesem Zusammenhang kann der Status „drohende ZahlungsunfähigkeitBitte wählen Sie ein Schlagwort:
drohende Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit
“ auch durch Indizien festgestellt werden.

Schlagworte: drohende Zahlungsunfähigkeit, GmbHG § 64 Satz 1, Haftungsfreistellung Geschäftsführer, Insolvenzantrag, Insolvenzreife, Zahlungen nach Insolvenzreife § 64 Satz 1 GmbHG, Zahlungsunfähigkeit