Einträge nach Montat filtern

OLG Bamberg, Beschluss vom 18.06.2012 – 6 W 26/12

UmwG §§ 2, 8, 17

1. Die Verschmelzung zweier eingetragener Vereine gemäß § 2 Nr. 1 UmwG setzt gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 UmwG Verschmelzungsberichte der beiden Vereine bzw. einen gemeinsamen Verschmelzungsbericht voraus.

2. Für einen den Anforderungen des § 8 Abs. 3 UmwG genügenden Verzicht auf den Verschmelzungsbericht sind die notariell beurkundeten Verzichtserklärungen aller – nicht nur der in der Mitgliederversammlung erschienenen – Vereinsmitglieder erforderlich.

3. Das Fehlen der Verschmelzungsberichte bzw. des Verschmelzungsberichts steht der Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister entgegen (vgl. z.B. Hörtnagel in: Schmidt/Hörtnagel/Stratz,a.a.O., § 17 Rn. 1 ff.; Sagasser/Ködderitzsch, a.a.O., Rn. J 138 ff.).

Schlagworte: Handelsregister, Umwandlungsrecht, Verschmelzung, Verschmelzungsbericht, Verzicht